Sonntag, 13. September 2015

kfd Nordwalde - St.Augustinus Altenzentrum - Erben und vererben

Was bedeutet "erben"? Das erläuterte Rechtsanwalt Matthias Klemm mit dem gesetzlichen Erbrecht zu Beginn des hochkarätig besetzten Vortrages der
kfd und dem St. Augustinus Altenzentrums Nordwalde.
20 aufmerksame Zuhörer-innen wurden dabei alle Fragen sehr kompetent beantwortet.
Rechtsanwalt Sebastian Tartemann sprach über die Möglichkeiten zur Gestaltung eines Testamentes oder auch Erbvertrages. Die gesetzliche
Erbfolge, das Ehegattenerbrecht, letztwillige Verfügungen, gemeinschaftliches Testament und vieles mehr wurde anschaulich und mit Beispielen erklärt. Rechtsanwalt und Notar Heiner Klausing begann mit interessanten Statistiken. Nur 30 % aller Deutschen machen überhaupt ein Testament. Zitat:" Alle anderen haben eine Testamentsphobie." Natürlich ist es kein angenehmes Thema, doch es erspart den Hinterbliebenen viel Ärger, wenn alles klar geregelt wird. Nach ein paar Zahlen ging es um das Verhalten nach dem Erbfall, Benachrichtigung von Versicherungen, Ausschlagen der Erbschaft und Beratung durch den Notar, auch nach der Testamentseröffnung. Allen Gästen wurden die Informationen des Abends über "Erben und Vererben" auch noch schriftlich mitgegeben.
102,50 € kamen für die Flüchtlingshilfe vor Ort zusammen, denn die Anwälte wünschten sich kein Honorar sondern eine Spende für einen guten Zweck.